CDU Gemeindeverband Sandhausen
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Über den Kreistag
15.03.2009, 08:59 Uhr

CDU im Kreistag

Wie werden wir die Zukunft des Rhein-Neckar-Kreises gestalten? Welche Strukturen müssen überdacht werden? Diesen Fragen stellt sich die CDU-Kreistagsfraktion. Sie hat dazu folgendes Papier erarbeitet. Dieses Arbeitspapier wurde bei einem Workshop am 27. März 2004 einstimmig verabschiedet.

• Für eine solide Finanzpolitik
• Selbstverantwortung und Handlungsfähigkeit
• Zukunftssicherung durch Bildung und Erziehung
• Die Krankenversorgung sichern
• Soziale Sicherung – weiterhin Kernaufgabe des Kreises
• Unterstützung ehrenamtlicher Tätigkeit
• Intelligente Verkehrsinfrastruktur fördern
• Eigenständiges Profil mit Kunst und Kultur
• Umsetzung der Verwaltungsreform
• Bürgerfreundliche Abfallwirtschaft


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15.03.2009, 08:53 Uhr

Der Kreistag: Aufgaben und Zuständigkeiten

Der Kreistag ist die Vertretung der Kreisbevölkerung und für alle grundlegenden Entscheidungen im kreiskommunalen Bereich zuständig. Der Kreistag wird alle 5 Jahre von den wahlberechtigten Kreiseinwohnern gewählt.
Der Landrat ist der gesetzliche Vertreter des Landkreises, Vorsitzender des Kreistages und seiner Ausschüsse sowie Leiter der Verwaltung des Landratsamtes einschließlich der unteren staatlichen Verwaltungsbehörde und damit Vorgesetzter sämtlicher Kreisbediensteter. Um das Amt des Landrats kann sich jeder Deutsche bewerben, der mindestens 30 Jahre alt ist. Aus den Bewerbern trifft ein Ausschuss des Kreistags zusammen mit dem Innenministerium (weil der Landrat auch Leiter der staatlichen Verwaltung im Landratsamt ist) eine Vorauswahl. Der Kreistag wählt dann hieraus den Landrat für eine Amtszeit von jeweils 8 Jahren.


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