CDU Gemeindeverband Sandhausen

Entgeltordnung für gemeindeeigene Sportstätten

Die Vorberatung dieses Tagesordnungspunktes wurde in der Sitzung aller Ausschüsse am 15.02.2023 abgehalten. Bis Ende 2022 wurden nur für den Erwachsenensport in den gemeindeeigenen Sporthallen Benutzungsentgeld ohne Umsatzsteuer in Rechnung gestellt. Bis dahin war der Jugendsport in den gemeindeeigenen Sportanlagen kostenfrei. Mit der Umstellung zum 01.01.2023 auf den § 2b Umsatzssteuergesetz wird das Benutzungsentgelt der Sporthallen umsatzsteuerpflichtig. 

 

 

Dies soll ab dem 01.04.2023 umgesetzt werden. In diesem Zuge kommt auch für den Jugendsport ein Benutzungsentgelt zum Tragen. Auf die mögliche Befreiung der Umsatzsteuer wurde bewusst verzichtet. Dadurch steigt die sogenannte Vorsteuerabzugsquote, was die laufenden sowie die Investitionskosten der Gemeinde spürbar reduziert. Die Verwaltung hat nun auf Basis der Hardtwaldhalle einen Vorschlag erarbeitet. Dabei wurde deutlich, dass es bereits in zahlreichen der umliegenden Kommunen eine Unterscheidung des Benutzungsentgeltes zwischen Sommer- und Winterbelegung gibt. 

Da aktuell schon in den Belegungsplänen, welche im Hauptamt der Gemeinde vorliegen, zwischen Sommer- und Winterbelegung unterschieden wird, wäre diese Anwendung beim Benutzungsentgeldt logisch. Somit könnten auch die deutlich höheren Energiekosten im Winterbetrieb berücksichtigt werden. Das nun auch alle gemeindeeigenen Sportstätten in die Berechnung mit aufgenommen werden, ist nur konsequent.

Da sich die Höhe des Benutzungsentgelts am tatsächlich benötigtem Platzbedarf und technischem Stand der jeweiligen Sportstätten orientiert, fällt dies gerecht und moderat aus. Demzufolge stimmen wir dem Beschlussvorschlag des Verwaltungsausschusses vom 15.02.2023 einstimmig zu.

Die Stellungnahme hielt Gemeinderätin Nicole Heidinger