CDU Gemeindeverband Sandhausen

Änderung der Friedhofssatzung und Anpassung der Bestattungsgebühren

Die letztmalige Anpassung der Bestattungsgebühren erfolgte im Oktober 2020.

Der Beschluss sah vor, sämtliche Gebühren für die Bestattungsleistung mit einem Kostendeckungsgrad von 60 % und die Gebühren für die Grabnutzung mit einer Kostendeckung von 75 % zu beschließen. Die Nachfrage, hin zu günstigeren und pflegeleichteren Grabarten wie Urnenbeisetzung und insbesondere Baumgrabfeld, führt zu Erlösrückgängen, welche bei gleichen Fixkosten ein Sinken des Kostendeckungsgrades zur Folge haben. Der schon im Vorfeld gehörte Vorschlag der Verwaltung, die Gebühren anzupassen, führt zu einem Kostendeckungsgrad von 65 % für die Bestattungsleistung und zu einer Kostendeckung von 75 % bei der Grabnutzung. Ebenso sollen die Bestattungs- und Belegungsformen angepasst werden. Dadurch ergeben sich für die Hinterbliebenen mehr Möglichkeiten bei der Grabgestaltung. Die vorgeschlagene Gebührenanpassung und die Änderung der Satzung wurden in der Sitzung des Verwaltungsausschusses vom 06.09.2023 vorberaten. 

Diesem Beschlussvorschlag des Verwaltungsausschusses stimmen wir einstimmig zu.


Die Stellungnahme hielt Gemeinderätin Nicole Heidinger.