CDU Gemeindeverband Sandhausen

Die CDU-Kreistagsfraktion informiert

Am 12. September fand in Sinsheim die letzte Kreistagssitzung in diesem Jahr statt.

Neben der Verabschiedung des Haushaltes 2024 wurden weitere Beschlüsse gefasst, die Auswirkungen auf den Rhein-Neckar-Kreis haben werden und von der CDU mitbeschlossen wurden.

 

Regionale Schulentwicklung - Errichtung neuer Bildungsgänge an Berufsschulen:

Es gibt nur eins, was auf Dauer teurer ist als Bildung, und das ist keine Bildung. Deshalb begrüßt die CDU-Fraktion der Errichtung des neuen Bildungsganges „System- und Hochvolttechnik im Ausbildungsberuf Kraftfahrzeugmechatroniker“ an drei Berufsschulen im Rhein-Neckar-Kreis. Der Hintergrund: Die Transformation im Automobilbereich – weg vom klassischen Verbrenner, hin zu Hybriden und Stromern – schreitet unweigerlich voran. Man könnte jetzt darüber streiten, ob der Wandel zu schnell, zu langsam oder überhaupt notwendig ist, hier gibt es ja äußerst differenzierte Ansichten. Fakt ist, der Wandel ist da und man muss darauf reagieren, denn wer nicht mit der Zeit geht, der geht dann mit der Zeit. Die Automobilindustrie sowie das KFZ-Gewerbe sind für die deutsche Wirtschaft äußerst relevant. Insbesondere hier in Baden-Württemberg, dem Land von Gottlieb Daimler, Carl Benz und Ferdinand Porsche. Der Wandel braucht stabile Rahmenbedingungen, eine Aufgabe der Politik, auch hier bei uns vor Ort. Die Nachfrage nach gut ausgebildeten Fachkräften in diesem Sektor nimmt zu und sie wird weiter steigen. Bisher ist diese Ausbildung nur an zwei Schulen in der Umgebung zu finden, eine davon befindet sich in Heidelberg, die andere in Karlsruhe. Deshalb ist es ist gut zu wissen, dass dieses Angebot ab dem Schuljahr 25/26 auch an den Bildungsstätten in Wiesloch, Weinheim und Sinsheim zu finden sein wird.

 

Gründung einer Tourismus GmbH - Beteiligung des Rhein-Neckar-Kreises:

Dass sich die Metropolregion Rhein-Neckar in den vergangenen Jahren zum siebtgrößten Wirtschaftsstandort der Bundesrepublik Deutschland gemausert hat, ist kein Geheimnis. Dass die touristischen Gebiete hier im nördlichen Teil Baden-Württembergs die zweitstärkste Tourismusregion nach dem Schwarzwald bilden, ist fast gänzlich unbekannt. Vielleicht liegt es daran, dass dieses Attribut, zumindest den Rhein-Neckar-Kreis betreffend, von den Menschen nicht richtig wahrgenommen wird – und wer nicht wahrgenommen wird, läuft Gefahr, zukünftig vergessen zu werden! Das Land Baden-Württemberg beabsichtigt nun, Veränderungen herbeizuführen. Vorhandene Strukturen nördlicher Tourismusgemeinschaften sollen in einer größeren Einheit zusammengefasst werden. Ziel ist es, notwendige Maßnahmen zu ergreifen, damit der Tourismus den Reisezielen unserer Region einen größeren Stellenwert zuschreibt. Geplant ist es, Prozesse, die Marketing, Sehenswürdigkeiten, Unterkünfte, Veranstaltungen, Kulinarik sowie Freizeit betreffen, zu koordinieren, stets mit dem Ziel vor Augen, die Sichtbarkeit zu erhöhen, um mehr Einnahmen in die lokale Tourismusbranche zu spülen. Lediglich 5 von 54 Kommunen unseres Landkreises gehören aktuell einer anerkannten Tourismusgemeinschaft an. Im Umkehrschluss bedeutet dies, dass die restlichen 49 Kommunen – darunter auch die Barockstadt Schwetzingen, die Römerstadt Ladenburg als auch die Rennstadt Hockenheim – keiner solchen Organisation angehören und ihnen dadurch Nachteile entstehen. Es ist ihnen zum Beispiel nicht möglich, auf Förderprogramme des Landes zuzugreifen, ebenso bleibt ihnen die Nutzung vorhandener Marketing-Netzwerke und Touristikdatenbanken verwehrt. In den Touristikbroschüren des Landes sind diese Kommunen ebenfalls nicht zu finden. Tourismusförderung ist Wirtschaftsförderung par excellence! Die Touristik-Angebote der Kommunen des Rhein-Neckar-Kreises müssen besser vermarktet werden, ansonsten wird unser Landkreis im Schatten der neuen Tourismus-Kooperation gänzlich verschwinden.

 

ÖPNV – Wechsel der Aufgabenträgerschaft von Straßenbahnlinien und Umstellung des Jugendtickets BW auf das Deutschlandticket:

Es ist sinnvoll, dass die Aufgabenträgerschaft der beiden Straßenbahnlinien 22 und 23 aufgrund von Synergieeffekten vom Rhein-Neckar-Kreis an die Stadt Heidelberg übergehen sollen. Betroffen davon sind die beiden Strecken vom Heidelberger Bismarckplatz nach Eppelheim und Leimen. Auf die Nutzer wird dieser Wechsel keine Auswirkungen haben, es wird für sie keine Qualitätsverluste geben. Modalitäten wie Finanzierung und Mitspracherecht wurden mit den betroffenen Kommunen abgestimmt und an der Bezuschussung durch den Rhein-Neckar-Kreis wird auch nicht gerüttelt. Thema Deutschlandticket: Endlich ist es da! Die CDU nahm den aktuellen Sachstand wohlwollend zur Kenntnis und stimmte der Übernahme des durch die Überführung des Jugendtickets auf das Deutschlandticket entstehenden Finanzierungsanteils durch den Landkreis zu, zumal auch hier keine Nachteile für die jungen Verbraucher entstehen. Das Gegenteil ist der Fall: Der Geltungsbereich wird größer. Seit 1. Dezember können die Nutzer den ÖPNV nun bundesweit nutzen, und das zum selben Preis wie bisher. 

Abfallwirtschaft – Moderate Gebührenanpassung:

Der Rhein-Neckar-Kreis verfügt über ein modernes, auf stoffliche, energetische und thermische Verwertung ausgerichtetes Abfallwirtschaftskonzept. Es ist, insbesondere durch das klassische Abholsystem, äußerst kundenfreundlich und auf Gebührenstabilität ausgerichtet. Erstmals nach fünf Jahren ist man nun gezwungen, eine moderate Gebührenanpassung durchzuführen – unangenehm, aber dennoch notwendig. Steigende Kosten und sinkende Einnahmen zwingen dazu. Neben Tarifsteigerungen, höheren Verwertungskosten und geringeren Wertstofferlösen schlagen auch höhere Treibstoff- und Energiekosten sowie zusätzliche Belastungen aus dem Bundesemissionshandelsgesetz zu Buche. Ab Januar 2024 wird die CO₂-Bepreisung leider auch auf die fossile Müllverbrennung ausgeweitet. All das führt zu einer Unterdeckung von circa 16 Mio. Euro bei Gesamtaufwendungen von fast 70 Mio. Euro im Jahr. Zwar kann diese Lücke teilweise aus Gewinnvorträgen vergangener Jahre abgefedert werden, ohne eine moderate Anpassung der Gebühren geht es leider nicht. Sie hält sich jedoch in Grenzen, ein Beispiel dazu: Für einen 4-Personen-Haushalt müssen zukünftig zwischen 3,80 und 4,81 Euro mehr im Monat bezahlt werden, je nachdem, ob die Bioenergie-Tonne genutzt wird oder nicht. Für uns als Entscheidungsträger war die Anpassung vertretbar. Wir hoffen, dass sie für die Endverbraucher ebenso verkraftbar sein wird.